00 / Ratgeber · Ril 915
Bremshundertstel: die Formel und der Rechenweg nach Ril 915.
Bremshundertstel rechnest du mit einer Formel: Bremsgewicht mal 100, geteilt durch das Gesamtgewicht. Die Arbeit steckt in den Abzügen davor. Hier steht jeder Schritt, mit drei durchgerechneten Zügen, einer Tabelle der Grenzwerte und dem Weg zu den Mindestbremshundertsteln.
Stand: Ril 915.0101Z01, Aktualisierung 11Gerechnet wie Bremshelfer 1.2.0
01 / Die Formel
Die Formel: eine Zeile, fünf Begriffe.
Die Formel ist kurz. Wer sich verrechnet, hat meist einen der Begriffe darin falsch gefüllt.
Bremshundertstel = Bremsgewicht × 100 ÷ Gesamtgewicht
- Bremsgewicht
- Die Summe aus Wagenzug und allen Loks, jeweils nach den Abzügen für Länge und Bremsart. In Tonnen.
- Gesamtgewicht
- Gewicht des Wagenzugs plus Gewicht aller Loks. Hier wird nichts abgezogen.
- × 100
- Macht aus dem Verhältnis eine ganze Zahl: 71 statt 0,71.
- Abrunden
- Nach jedem Abzug auf ganze Tonnen, am Ende auf ganze Bremshundertstel. Aufgerundet wird dabei nie.
- Bremsstellung
- Ob für Lok und Wagenzug das G- oder das P-Bremsgewicht zählt, entscheidet das Gewicht des Wagenzugs.
02 / Rechenweg
Bremsgewicht und Bremshundertstel in fünf Schritten.
So rechnet auch Bremshelfer. Die Reihenfolge zählt: erst die Bremsstellung, dann die Abzüge, zuletzt die Formel.
- 01
Bremsstellung festlegen
Hat der Wagenzug nur G-Bremsen, fahren Lok und Wagenzug in G. Sonst entscheidet sein Gewicht: bis 800 t beide in P, von 801 bis 1.200 t die Lok in G und der Wagenzug in P, darüber die Lok und die ersten fünf Fahrzeuge in G.
- 02
Wagenzug abziehen
Auf das P-Bremsgewicht gibt es je nach Länge des Wagenzugs 0, 5, 10 oder 19 % Abzug. Auf das G-Bremsgewicht 25 %, wenn im Zug auch P-Bremsen laufen. Über 700 m kommen auf G noch 5 % dazu.
Abzüge als Tabelle ↗ - 03
Lok abziehen
Bis 800 t Wagenzug zählt das P-Bremsgewicht der Lok, darüber das G-Bremsgewicht. Die Lok bekommt dieselben Abzüge wie der Wagenzug in dieser Bremsart.
- 04
Summen bilden
Die Bremsgewichte nach Abzug zusammenzählen, die Gewichte ohne Abzug. Für die Abzüge zählt die Länge des Wagenzugs, nicht die des Zugs mit Lok.
- 05
Teilen und abrunden
Bremsgewicht mal 100, geteilt durch das Gesamtgewicht, abgerundet. Das Ergebnis vergleichst du mit den Mindestbremshundertsteln aus dem Fahrplan.
03 / Beispiele
Drei Züge, durchgerechnet.
Drei Fälle, die das Beispiel beim Rechner nicht abdeckt: ein leichter Zug in P, ein Zug nur mit G-Bremse und ein schwerer, langer Zug in gemischter Stellung.
- 01
Leichter Zug, alles in P
Wagenzug 600 t und 450 m, P-Bremsgewicht 540 t. Davor eine BR 193 mit 89 t und 95 t P-Bremsgewicht.
- Bremsstellung: bis 800 t, Lok und Wagenzug in P
- Wagenzug: bis 500 m kein Abzug, 540 t
- Lok: P-Bremsgewicht ohne Abzug, 95 t
- Bremsgewicht 540 t + 95 t = 635 t
- Gesamtgewicht 600 t + 89 t = 689 t
- 635 × 100 ÷ 689 = 92,16 →
92Bremshundertstel
Unter 500 m und unter 800 t gibt es keinen einzigen Abzug. Das ist der einfachste Fall.
- 02
Nur G-Bremse
Wagenzug 900 t und 400 m, nur G-Bremsen mit zusammen 700 t Bremsgewicht. Davor eine BR 185 mit 84 t und 77 t G-Bremsgewicht.
- Bremsstellung: nur G-Bremse, Lok und Wagenzug in G
- Wagenzug: ohne P-Bremse und bis 700 m kein Abzug, 700 t
- Lok: G-Bremsgewicht ohne Abzug, 77 t
- Bremsgewicht 700 t + 77 t = 777 t
- Gesamtgewicht 900 t + 84 t = 984 t
- 777 × 100 ÷ 984 = 78,96 →
78Bremshundertstel
Ohne P-Bremse im Zug fallen die 25 % auf G weg. Das Abrunden kostet hier fast einen ganzen Punkt.
- 03
Schwer und lang, gemischt
Wagenzug 1.500 t und 720 m. Die ersten fünf Fahrzeuge in G mit 300 t Bremsgewicht, der Rest in P mit 900 t. Davor eine BR 189 mit 87 t und 79 t G-Bremsgewicht.
- Bremsstellung: über 1.200 t, Lok und die ersten fünf Fahrzeuge in G, Rest in P
- Wagenzug G: 300 t − 25 % = 225 t, − 5 % = 213,75 t → 213 t
- Wagenzug P: 900 t − 19 % = 729 t
- Lok G: 79 t − 25 % = 59,25 t → 59 t, − 5 % = 56,05 t → 56 t
- Bremsgewicht 213 t + 729 t + 56 t = 998 t
- Gesamtgewicht 1.500 t + 87 t = 1.587 t
- 998 × 100 ÷ 1.587 = 62,88 →
62Bremshundertstel
Mit Lok ist der Zug 740 m lang. Für die Abzüge zählen die 720 m des Wagenzugs.
04 / Tabelle
Bremshundertstel-Tabelle: Grenzwerte nach Gewicht.
Was sich am Gewicht des Wagenzugs entscheidet, steht in einer Tabelle. Die Abzüge nach Länge hängen nicht am Gewicht, sie stehen im Rechenweg.
| Gewicht Wagenzug | Lok | Wagenzug | Es zählt bei der Lok | Außerdem |
|---|---|---|---|---|
| nur G-Bremse | G | G | G-Bremsgewicht | |
| bis 800 t | P | P | P-Bremsgewicht | |
| 801 bis 1.200 t | G | P | G-Bremsgewicht | |
| 1.201 bis 1.600 t | G | gemischt | G-Bremsgewicht | Die ersten fünf Fahrzeuge in G |
| 1.601 bis 2.500 t | G | gemischt | G-Bremsgewicht | Kein Wagen leichter als 32 t |
| 2.501 bis 4.000 t | G | gemischt | G-Bremsgewicht | Kein Wagen leichter als 40 t |
| über 4.000 t | G | kein P | G-Bremsgewicht | Bremsstellung P nicht zulässig |
Gemischt heißt: die ersten fünf Fahrzeuge des Wagenzugs in G, der Rest in P. Von 1.601 bis 4.000 t außerdem keine Gelenkwagen und keine kurzgekuppelten Wagen mit Einzelradsätzen.
05 / Mindestbremshundertstel
Mindestbremshundertstel: das nötige Bremsgewicht.
Mindestbremshundertstel rechnest du nicht aus. Sie stehen im Fahrplan und gelten für die Strecke. Rechnen musst du, ob dein Zug sie erreicht, und wenn nicht, wie viel Bremsgewicht fehlt.
Dafür stellst du die Formel um. Das Ergebnis rundest du auf ganze Tonnen auf, weil am Ende abgerundet wird.
Nötiges Bremsgewicht = Mindestbremshundertstel × Gesamtgewicht ÷ 100
Der schwere Zug von oben
Angenommen, der Fahrplan verlangt 65 Bremshundertstel. Der Zug hat 62.
- 65 × 1.587 ÷ 100 = 1.031,55 t → 1.032 t
- Vorhanden nach Abzug: 998 t. Es fehlen 34 t.
- Die 34 t gelten nach Abzug. Im P-Teil fallen 19 % weg, dort braucht es 42 t mehr: 942 t − 19 % = 763,02 t → 763 t
- Probe: 1.032 × 100 ÷ 1.587 = 65,02 → 65
Die 65 sind für das Beispiel angenommen. Welche Mindestbremshundertstel gelten, steht in deinem Fahrplan.
06 / Ril 915
Was davon in der Ril 915 steht.
Bremsstellung und Grenzen nach Gewicht folgen der Ril 915.0101Z01. Wir haben die App am 19. Oktober 2026 gegen die Fassung der Aktualisierung 11 geprüft und drei Abweichungen gefunden. Seit Version 1.2.0 sind sie behoben.
Maßgeblich bleiben die Ril 915 und die Vorgaben deines Eisenbahnverkehrsunternehmens. Gibt dein Unternehmen eigene Abzüge vor, trägst du sie in Bremshelfer ein. Sie gelten dann statt der Abzüge nach Länge auf das P-Bremsgewicht.
- Über 1.200 t
- Die ersten fünf Fahrzeuge laufen in G, auch wenn kein G-Bremsgewicht eingetragen ist.Fundstelle: Abschnitt 2, Absatz 5f. Bis Version 1.1 zeigte die App in diesem Fall P.
- Ab 1.601 t
- Von 1.601 bis 2.500 t kein Fahrzeug unter 32 t, von 2.501 bis 4.000 t keines unter 40 t. Darüber ist P nicht zulässig.Fundstelle: Abschnitt 2, Absatz 5g. Vor Version 1.2.0 galten die 32 t in der App nur bis 2.400 t, und über 4.000 t fehlte die Warnung.
- Geprüft
- 19. Oktober 2026, gegen 915.0101Z01 in der Fassung der Aktualisierung 11
07 / Nachrechnen
Deinen eigenen Zug rechnen.
Für den eigenen Zug nimmst du den Rechner im Browser oder die App für unterwegs. Beide zeigen jeden Abzug und jede angewandte Regel.
- 01
Rechner im Browser
Wagenzug und bis zu drei Loks eintragen, Ergebnis mit Herleitung. Er braucht eine Verbindung.
Zum Rechner ↗ - 02
Bremshelfer für Android
Dieselbe Rechnung ohne Netz, mit Verlauf, eigenen Baureihen und Formelsammlung. Kostenlos, finanziert über Werbung.
Im Play Store laden ↗(öffnet eine andere Website) - 03
Wie die App entstand
Gebaut mit einem Lokführer. Er hat die Ergebnisse während der Entwicklung gegen seine eigene Rechnung geprüft.
Zur Fallstudie ↗
08 / Fragen
Häufige Fragen zur Formel.
- Wie lautet die Formel für Bremshundertstel?
- Bremshundertstel = Bremsgewicht × 100 ÷ Gesamtgewicht. Das Bremsgewicht ist die Summe von Wagenzug und Loks nach den Abzügen, das Gesamtgewicht die Summe ohne Abzug. Das Ergebnis wird auf eine ganze Zahl abgerundet.
- Wie berechne ich die Mindestbremshundertstel?
- Gar nicht, sie stehen im Fahrplan. Du rechnest, wie viel Bremsgewicht dein Zug dafür braucht: Mindestbremshundertstel × Gesamtgewicht ÷ 100, aufgerundet auf ganze Tonnen.
- Wie berechne ich das Bremsgewicht eines Zuges?
- Erst die Bremsstellung nach dem Gewicht des Wagenzugs festlegen. Dann vom Bremsgewicht des Wagenzugs und jeder Lok die Abzüge für Länge und Bremsart abziehen, nach jedem Abzug abrunden und alles zusammenzählen.
- Zählt die Lok beim Abzug nach Länge mit?
- Nein. Die Abzüge richten sich nach der Länge des Wagenzugs. Ein Wagenzug mit 690 m bekommt 10 % Abzug auf P, auch wenn der Zug mit einer 20 m langen Lok 710 m misst.
- Wo steht das in der Ril 915?
- Die Bremsstellung über 1.200 t und das Mindestgewicht der Wagen regelt die Ril 915.0101Z01 in Abschnitt 2, Absatz 5f und 5g. Unsere Rechnung ist gegen die Fassung der Aktualisierung 11 geprüft.
- Gibt es eine Tabelle mit fertigen Bremshundertsteln?
- Nein, jeder Zug hat andere Gewichte und Längen. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt die Grenzen nach Gewicht des Wagenzugs. Für das Ergebnis deines Zuges ist der Rechner da.
09 / Weiter
Was wir sonst noch bauen.
- Softwareentwicklung DuisburgIndividualsoftware aus dem Büro in der Jägerstraße, für Unternehmen im Ruhrgebiet.
- Webdesign DuisburgWebsites für Unternehmen in Duisburg und NRW, vom Softwarestudio statt von der Webagentur.
- Software für ZulassungsdiensteZularis, unser CRM für Zulassungsdienste, und was wir darüber hinaus bauen.
- Bestellsystem für RestaurantsSnackUp, die Bestellseite unter der Domain des Restaurants.
- Websites für Kfz-GutachterOrtsseiten, Ratgeber mit Fundstellen und Messung, welche Anzeige eine Anfrage bringt.
- SeminarverwaltungSeminare, Anmeldung und Bescheinigungen in einem System.
- Software für EisenbahnverkehrsunternehmenApps und Werkzeuge für EVU, von den Entwicklern des Bremshelfer.
- IndividualsoftwareSoftware für einen Betrieb statt für einen ganzen Markt.
Erzähl uns kurz von deinem Projekt
Das Erstgespräch kostet nichts, der Kostenrahmen danach auch nicht. Gibt es das, was du brauchst, fertig zu kaufen, sagen wir dir den Namen und schreiben keine Rechnung.
Projekt anfragenAntwort in der Regel am selben Werktag
Ohne Gewähr. Verbindlich ist allein die Ril 915 in der gültigen Fassung. Für Entscheidungen auf Grundlage dieser Seite haften wir nicht.