(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen der Zeasy Software GbR, Herzogstraße 23, 47139 Duisburg (nachfolgend „Dienstleister" genannt), gegenüber Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt). Sie gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) oder Verbraucher (§ 13 BGB) ist.
(2) Der Dienstleister bietet Leistungen in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Einrichtung von IT-Arbeitsplätzen, Web- und Softwarehosting, Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social-Media-Betreuung, Domain- und Hostingverwaltung, Verkauf von Hardware sowie ergänzende Beratungs- und Schulungsleistungen an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Änderungen dieser AGB gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der geänderten Bedingungen in Textform widerspricht. Der Dienstleister verpflichtet sich, bei Änderungen auf diese Frist besonders hinzuweisen.
(1) Alle Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Angebote sind, sofern im Einzelfall nicht anders geregelt, für einen Zeitraum von 21 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Dienstleisters innerhalb der darin genannten Frist schriftlich, per E-Mail oder durch ausdrückliche Bestätigung in Textform annimmt. Erfolgt keine Annahme innerhalb der Angebotsfrist, verfällt das Angebot automatisch.
(3) Auch durch die Beauftragung mündlich, fernmündlich oder elektronisch (z. B. über Kontaktformular, E-Mail, Plattform) kann ein Vertrag zustande kommen, sofern der Dienstleister die Beauftragung ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln (z. B. mit Leistungsbeginn) bestätigt.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags bedürfen der schriftlichen oder textlichen Zustimmung beider Parteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.
(1) Der Dienstleister bietet Leistungen in den Bereichen IT-Infrastruktur, Softwareentwicklung, Webhosting, Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social-Media-Betreuung, Domainverwaltung, IT-Support sowie Verkauf und Einrichtung von Hardwarekomponenten an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Der Dienstleister ist berechtigt, einzelne Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, ohne dass dadurch die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber entfällt.
(3) Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, schuldet der Dienstleister nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. Rankings, Conversions, Umsatzsteigerung), sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und den Grundsätzen ordentlicher Berufsausübung.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen schriftlichen oder textlichen Bestätigung beider Parteien.
(5) Der Dienstleister behält sich vor, Angebote oder Bestandteile von Leistungen anzupassen, sofern dies aufgrund technischer Änderungen, gesetzlicher Vorschriften oder Weiterentwicklungen erforderlich ist und dem Auftraggeber zumutbar bleibt. Bei wesentlichen Änderungen erfolgt eine rechtzeitige Information.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, technische Zugangsdaten, rechtliche Pflichtangaben sowie sonstige Inhalte, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig sind.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen. Etwaige Lizenzkosten trägt der Auftraggeber selbst. Der Dienstleister haftet nicht für vom Auftraggeber verursachte Rechtsverletzungen.
(3) Verzögerungen oder Fehler bei der Leistungserbringung, die auf unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, hat der Dienstleister nicht zu vertreten. In solchen Fällen verlängern sich etwaige vereinbarte Lieferfristen angemessen. Zusätzlich entstehender Aufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
(4) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Inhalte, Daten und Systeme eigenverantwortlich, sofern keine schriftliche Vereinbarung über eine Datensicherung durch den Dienstleister besteht.
(5) Bei Plattform- oder Systemnutzung verpflichtet sich der Auftraggeber, Zugangsdaten sicher aufzubewahren, unberechtigte Nutzung zu unterbinden und bei Verdacht auf Missbrauch den Dienstleister unverzüglich zu informieren.
(1) Vereinbarte Leistungstermine oder Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt wurden. Unverbindliche Zeitangaben stellen lediglich Richtwerte dar.
(2) Die Einhaltung verbindlicher Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 4 fristgerecht und vollständig nachkommt. Verzögerungen, die auf eine Verletzung dieser Pflichten zurückzuführen sind, verlängern die Liefer- oder Leistungsfristen entsprechend.
(3) Kommt der Dienstleister aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Verzug, so ist der Auftraggeber verpflichtet, zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Verzug unerheblich ist.
(4) Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug (z. B. durch Nichtabnahme, fehlende Freigabe oder Nichterreichbarkeit), ist der Dienstleister berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzurechnen, auch wenn die Leistung noch nicht vollständig erbracht oder übergeben wurde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und nicht vom Dienstleister zu vertretende Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Lieferanten, längere Krankheit, Cyberangriffe) verlängern die Fristen für die Leistungserbringung entsprechend. Der Dienstleister wird den Auftraggeber in einem solchen Fall unverzüglich informieren.
(1) Soweit die Leistungen des Dienstleisters in Form von individualisierten oder abnahmefähigen Ergebnissen (z. B. Webseiten, Webshops, Softwarelösungen, Designleistungen) erbracht werden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
(2) Die Abnahme hat innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe oder Bereitstellung der Leistung zu erfolgen. Etwaige Mängel sind in Textform anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, so gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese werden im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert.
(4) Sofern keine Abnahme erforderlich ist (z. B. bei Hosting, Support, Beratung, SEO oder laufender Betreuung), gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht, wenn keine schriftlichen Einwände binnen 7 Tagen nach erstmaliger Erbringung oder Berichtslegung erfolgen.
(5) Nach erfolgter Abnahme sind Änderungen oder Erweiterungen nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach Vertragsschluss bzw. nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Bei laufenden Dienstleistungen erfolgt die Abrechnung monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus.
(2) Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel elektronisch per E-Mail im PDF-Format. Der Auftraggeber verzichtet auf eine postalische Rechnung. Elektronisch übermittelte Rechnungen gelten rechtlich als zugestellt.
(3) Alle Zahlungen sind ohne Abzug spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich der Dienstleister vor, pro Mahnung eine angemessene Mahnpauschale zu berechnen. Nach drei erfolglosen Mahnungen kann die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Weitere Kosten, die durch das Inkassoverfahren entstehen, trägt der Auftraggeber.
(4) Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich einzustellen oder den Zugang zu den bereitgestellten Systemen vorübergehend zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen des Dienstleisters mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(1) Für bestimmte Leistungen, insbesondere im Rahmen von Online-Plattformen, Onlineshops oder webbasierten Systemen, setzt der Dienstleister zur Zahlungsabwicklung Drittanbieter wie z. B. Stripe, PayPal, Mollie oder vergleichbare Zahlungsdienstleister ein.
(2) Die mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Gebühren werden vom jeweiligen Zahlungsanbieter direkt erhoben und vom Auftraggeber getragen. Diese Gebühren sind nicht Bestandteil der Vergütung des Dienstleisters und werden dem Auftraggeber separat durch den Zahlungsanbieter belastet.
(3) Die jeweils geltenden Gebühren sind auf den Webseiten der Zahlungsanbieter einsehbar und können je nach Anbieter, Zahlungsmethode und Transaktionsvolumen variieren. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Gebührenänderungen der Zahlungsdienstleister.
(4) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, den eingesetzten Zahlungsdienstleister jederzeit durch einen anderen gleichwertigen Anbieter zu ersetzen, sofern dies aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich oder sinnvoll erscheint. Der Auftraggeber wird in einem solchen Fall rechtzeitig informiert.
(5) Ein Wechsel des Zahlungsanbieters stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar, sofern die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung weiterhin gewährleistet ist.
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller vertraglich geschuldeten Beträge verbleiben alle gelieferten Leistungen, Inhalte, Daten, Programme, Designs und Systeme im Eigentum des Dienstleisters. Ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Auftraggebers besteht nicht.
(2) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den vom Dienstleister erbrachten Leistungen. Dies gilt ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Bei Weblösungen und SaaS-Plattformen erstreckt sich das Nutzungsrecht ausschließlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses. Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht automatisch, es sei denn, eine Fortführungsoption wurde schriftlich vereinbart.
(4) Für Designleistungen (z. B. Logos, Grafiken) und Printprodukte wird dem Auftraggeber bei vollständiger Zahlung ein zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, sofern keine Drittanbieter-Lizenzen betroffen sind.
(5) Soweit der Dienstleister im Rahmen der Leistungserbringung Lizenzschlüssel oder kostenpflichtige Drittanbieter-Software einsetzt (z. B. Themes, Plugins, CMS-Erweiterungen), erfolgt die Bereitstellung dieser Lizenzen in der Regel nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Nach dessen Ende erlischt das Nutzungsrecht automatisch, sofern keine dauerhafte Übertragung ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder Unterlizenzierung der durch den Dienstleister bereitgestellten Leistungen ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
(1) Der Dienstleister kann Leistungen im Bereich Webhosting und Domainregistrierung sowohl direkt aus eigener Infrastruktur (Selfhosting) als auch über externe Anbieter erbringen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Der Dienstleister übernimmt hierbei die technische Bereitstellung, Administration und Wartung der Systeme, soweit vereinbart.
(2) Domains werden standardmäßig auf den Namen des Dienstleisters registriert und verbleiben auch im Falle der technischen Nutzung durch den Auftraggeber im Eigentum des Dienstleisters. Eine Übertragung der Domain auf den Auftraggeber ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und gegen Zahlung einer vom Dienstleister festgelegten Ablösesumme möglich, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Ein Anspruch auf Übertragung der Domain besteht nicht.
(3) Die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuteilung bestimmter Domainnamen kann nicht garantiert werden. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die Zuteilung durch Registrierungsstellen oder für die rechtliche Zulässigkeit von Domainnamen.
(4) Die Kündigung eines Hosting- oder Domainvertrags durch den Auftraggeber kann zur Löschung aller gespeicherten Daten führen. Der Auftraggeber ist für rechtzeitige Datensicherung verantwortlich, es sei denn, es wurde eine regelmäßige Sicherung durch den Dienstleister schriftlich vereinbart.
(5) Sofern der Dienstleister im Rahmen der Hosting- oder Systembetreuung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhält, erfolgt die Verarbeitung gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften. Eine Auftragsverarbeitung (gemäß Art. 28 DSGVO) erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung in Form eines separaten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
(1) Der Dienstleister ist berechtigt, auf den durch ihn erstellten oder betriebenen Websystemen, Plattformen oder sonstigen digitalen Lösungen eine sichtbare Kennzeichnung in Form des Textes „Erstellt von Zeasy Software" bzw. „Powered by Zeasy Software" oder einem gleichwertigen Hinweis zu platzieren. Diese Kennzeichnung erfolgt üblicherweise im Footer der jeweiligen Website oder Anwendung und darf vom Auftraggeber nicht entfernt oder verändert werden.
(2) Eine Entfernung oder vollständige Ausblendung der Kennzeichnung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen Zahlung einer gesonderten Gebühr möglich. Die Höhe dieser Gebühr wird individuell vereinbart.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, die erbrachten Leistungen im Rahmen seiner Eigenwerbung als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die namentliche Nennung des Auftraggebers, Beschreibung des Projekts, Screenshots sowie Verlinkungen auf öffentlich zugängliche Seiten.
(4) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung aus berechtigtem Interesse widersprechen. In diesem Fall kann der Dienstleister die betreffende Referenz entfernen oder anonymisieren. Der Dienstleister behält sich vor, für die Entfernung oder Nichtveröffentlichung der Referenz eine angemessene Gebühr zu verlangen, sofern keine zwingenden rechtlichen Gründe für den Widerspruch vorliegen.
(5) Vertrauliche Inhalte, personenbezogene Daten oder nicht öffentlich zugängliche Informationen werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht veröffentlicht.
(1) Der Dienstleister haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Dienstleister nur, wenn eine wesentliche technische Hauptleistung betroffen ist und eine Verletzung dieser Pflicht die ordnungsgemäße Nutzung der Leistung erheblich beeinträchtigt. In solchen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Wert der betroffenen Einzelleistung begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, es sei denn, der Dienstleister hat eine schriftliche Verpflichtung zur Datensicherung übernommen.
(3) Für die Funktionsfähigkeit von Drittanbietersoftware, Plugins oder externen Systemen (z. B. Zahlungsanbieter, CMS-Erweiterungen, APIs), die nicht vom Dienstleister selbst entwickelt wurden, übernimmt der Dienstleister keine Gewährleistung. Gleiches gilt für Schäden, die durch nicht aktuelle oder unsachgemäß gepflegte Inhalte des Auftraggebers entstehen.
(4) Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei konkreten, nachvollziehbaren und reproduzierbaren Mängeln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Der Dienstleister ist berechtigt, mehrfache Nachbesserungen durchzuführen, sofern dies zumutbar ist.
(5) Der Dienstleister haftet nicht für Datenverluste, Systemausfälle oder wirtschaftliche Schäden, die aus nicht ordnungsgemäßer Nutzung, fehlender Datensicherung oder externen Angriffen (z. B. Hacking, DDOS) resultieren, es sei denn, ihm trifft ein nachweisbares Verschulden.
(1) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und ggf. dessen Kunden nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(2) Der Auftraggeber ist für die datenschutzkonforme Verarbeitung der über seine Systeme erfassten personenbezogenen Daten selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die durch ihn oder seine Mitarbeiter auf Webseiten, Plattformen oder in Bestellsysteme eingepflegt werden.
(3) Soweit der Dienstleister im Rahmen der Vertragserfüllung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden erhält, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers. In diesem Fall kann auf Verlangen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihn betreffende datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, insbesondere etwaige Informationspflichten gegenüber seinen Kunden, Betroffenenrechte oder Meldepflichten bei Datenpannen.
(5) Der Dienstleister haftet nicht für Datenschutzverstöße, die durch eine fehlerhafte oder unzureichende Konfiguration seitens des Auftraggebers verursacht werden, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung, fehlender Zustimmungseinholung oder dem Einsatz unzulässiger Inhalte.
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Halbjahresende (30.06. oder 31.12.) schriftlich gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder sich in Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen befindet.
(3) Im Falle einer Kündigung ist der Dienstleister berechtigt, sämtliche bereitgestellten Leistungen (z. B. Hosting, Systemzugänge, Domains, Softwarelösungen) mit Ablauf der Vertragslaufzeit einzustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bis zum Wirksamwerden der Kündigung sämtliche offenen Forderungen zu begleichen.
(4) Eine Datenübernahme oder Systemmigration nach Vertragsende erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Dienstleister nach Vertragsbeendigung nicht verpflichtet, Daten dauerhaft zu speichern.
(5) Für Leistungen mit gesonderter Laufzeit oder Einrichtungscharakter (z. B. Hosting-Verträge, Lizenzen, Domains) gelten die jeweils gesondert vereinbarten Kündigungsfristen, sofern diese über die allgemeine Vertragslaufzeit hinausgehen.
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere technische, geschäftliche und organisatorische Abläufe, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Dies gilt auch für Informationen, die mündlich mitgeteilt oder nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden, sofern ihre Vertraulichkeit nach den Umständen erkennbar ist.
(2) Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrags sind insbesondere, aber nicht abschließend: technische Konzepte, Quellcodes, Dokumentationen, Entwürfe, Datenbankstrukturen, API-Zugänge, Preisstrukturen, Geschäftsstrategien sowie kundenspezifische Inhalte und Konfigurationen.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung nachweislich öffentlich bekannt waren oder später ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt werden,
b) dem Empfänger bereits nachweislich bekannt waren oder
c) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
(4) Die Geheimhaltungspflichten bestehen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren fort.
(5) Bei Verstößen gegen diese Vertraulichkeitspflichten behält sich der Dienstleister die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
(1) Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung, selbst oder durch Dritte ein funktional wesentlich vergleichbares System oder eine technische Lösung zu entwickeln, betreiben zu lassen oder anzubieten, die in wesentlichen Teilen den durch den Dienstleister erbrachten Leistungen entspricht.
(2) Die Untersagung gilt unabhängig davon, ob eine technische Kopie oder eine funktionale Nachbildung der durch den Dienstleister bereitgestellten Systeme erfolgt. Sie gilt auch dann, wenn Dritte im Auftrag des Auftraggebers eine solche Lösung erstellen.
(3) Das Wettbewerbsverbot gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass die eingesetzten Strukturen und Funktionalitäten unabhängig von den vertraulichen Informationen und ohne Nutzung des durch den Dienstleister bereitgestellten Know-hows entwickelt wurden.
(4) Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist der Dienstleister berechtigt, Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die Regelungen dieses Vertrages sowie etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach Treu und Glauben auszulegen. Dabei ist der erkennbare Sinn und wirtschaftliche Zweck der einzelnen Bestimmungen vorrangig zu berücksichtigen.
(2) Eine bewusste oder gezielte Berufung auf vermeintliche Regelungslücken oder sprachliche Unklarheiten mit dem Ziel, sich einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorteil zu verschaffen oder sich Pflichten zu entziehen, gilt als vertragswidriges Verhalten.
(3) In Zweifelsfällen verpflichten sich die Parteien, vor gerichtlichen Auseinandersetzungen eine einvernehmliche und faire Lösung im Sinne des Gesamtvertrages anzustreben.
(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Dienstleisters.
(3) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben.
(1) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Textformerfordernisses.
(2) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters gehen die Regelungen dieses Vertrages vor.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: August 2025
Zeasy Software GbR
Herzogstraße 23
47139 Duisburg